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Interprofessioneller Regionalsekretär

Daniel RICHARD

Tel.: +32 87 39 46 37

Fax: +32 87 39 46 49

Sekretariat

Aliki IOANNIDOU

Tel.: +32 87 39 46 37

Fax: +32 87 39 46 49

E-Mail: secretariat.verviers@fgtb.be

Dienststelle Arbeitslosigkeit

Tel.: +32 87 39 46 31 oder +32 87 39 31 17

Fax: +32 87 63 96 59

Amt für Sozialrecht

Tel.: +32 87 39 46 34

Fax: +32 87 63 96 56

Häufig gestellte Fragen

Leistungen und Vorteile

Welche Arten von Leistungen kann ich als Mitglied des FGTB erwarten?

Als Mitglied des FGTB können Sie von einer breiten Palette an Dienstleistungen und Unterstützung profitieren. Hier einige der wichtigsten Vorteile :

  1. Rechtsberatung und -hilfe: Sie haben Zugang zu spezialisierter Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und anderen relevanten Bereichen.
  2. Gewerkschaftliche Vertretung: Der FGTB vertritt Sie bei Tarifverhandlungen und sorgt dafür, dass Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer geschützt werden.
  3. Schulungen und Ausbildung: Es werden Ausbildungsmöglichkeiten angeboten, die Ihnen helfen, neue Fähigkeiten zu entwickeln und Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
  4. Unterstützung bei Arbeitskonflikten: Bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber bietet der FGTB Unterstützung und Vermittlung an, um die Probleme zu lösen.
  5. Sozialleistungen: Nutzen Sie Vorteile wie z. B. Rabatte auf bestimmte Dienstleistungen und Produkte, die zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität beitragen.
  6. Regelmäßige Informationen und Aktualisierungen: Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Nachrichten und Gesetzesänderungen, die sich auf Ihre Arbeit und Ihren Sektor auswirken können.
  7. Netzwerk und Solidarität: Als Mitglied sind Sie Teil einer solidarischen Gemeinschaft, die Unterstützung und Möglichkeiten zum Netzwerken bietet.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Dienstleistungen je nach Ihrem spezifischen Sektor und Ihrer Region unterschiedlich sein können. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre örtliche FGTB-Sektion zu wenden, um detaillierte, auf Sie zugeschnittene Informationen zu erhalten.

Wie kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, befolgen Sie diese Schritte:

  1. Anmeldung als Arbeitssuchender: Melden Sie sich innerhalb von acht Tagen nach Ihrem letzten Arbeitstag bei der regionalen Beschäftigungsstelle (wie FOREM in Wallonien, ACTIRIS in Brüssel oder VDAB in Flandern) als Arbeitssuchender.
  2. Beschaffung der Dokumente: Besorgen Sie sich ein C4-Formular von Ihrem letzten Arbeitgeber. Dieses Dokument bescheinigt das Ende Ihres Arbeitsvertrags.
  3. Ausfüllen des Antragsformulars: Füllen Sie das Antragsformular für Arbeitslosengeld (Formular C1) aus, das Sie bei Ihrer Gewerkschaft (wie der FGTB) oder bei der CAPAC erhalten, wenn Sie keiner Gewerkschaft angehören.
  4. Einreichen der Dokumente : Reichen Sie das Formular C1 zusammen mit Ihrem Formular C4 bei Ihrer Gewerkschaft oder bei CAPAC ein. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann diese Ihnen dabei helfen und Folgemaßnahmen anbieten.
  5. Warten auf die Entscheidung: Das ONEM (Office National de l’Emploi) wird Ihren Antrag prüfen und feststellen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Entscheidung wird Ihnen per Post mitgeteilt.
  6. Auszahlung des Arbeitslosengeldes: Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen das Arbeitslosengeld monatlich ausgezahlt, in der Regel über Ihre Gewerkschaft oder die CAPAC.

Hinweis: Die Bedingungen und Schritte können je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Beschäftigungsverlauf variieren. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei dem Verfahren können Sie sich an Ihren Gewerkschaftsvertreter oder Ihr örtliches Arbeitsamt wenden.

Rechte von Arbeitnehmern

Welche Rechte habe ich im Falle einer Entlassung?

Im Falle einer Entlassung haben Sie Anspruch auf verschiedene Schutzmaßnahmen und Abfindungen, je nach geltendem Recht und den Umständen Ihrer Entlassung:

  1. Kündigungsfrist oder Ausgleichszahlung: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag kündigt, muss er Ihnen in der Regel eine Kündigungsfrist einräumen oder, falls dies nicht möglich ist, eine Ausgleichszahlung zahlen, die der Dauer der Kündigungsfrist entspricht.
  2. Grund für die Entlassung : Der Arbeitgeber muss die Kündigung häufig durch einen tatsächlichen und ernsthaften Grund rechtfertigen, insbesondere bei unbefristeten Verträgen.
  3. C4-Dokument: Der Arbeitgeber muss Ihnen ein C4-Dokument zur Verfügung stellen, das für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld wesentlich ist.
  4. Urlaubsgeld: Sie haben Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld für nicht genommene Urlaubstage.
  5. Arbeitszeugnis: Sie müssen ein Arbeitszeugnis erhalten, in dem die Dauer der Beschäftigung und die Art der geleisteten Arbeit angegeben sind.
  6. Beratung durch Ihre Gewerkschaft: Als Mitglied der FGTB können Sie sich beraten und unterstützen lassen, um zu prüfen, ob Ihre Entlassung gesetzeskonform erfolgt ist, und um gegebenenfalls gegen die Entlassung vorzugehen.
  7. Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entlassung ungerechtfertigt ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Abfindungen.
  8. Arbeitslosenversicherung: Sie können Arbeitslosengeld beantragen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechte je nach Ihrem Vertrag, der Dauer Ihrer Beschäftigung und anderen Faktoren, die für Ihre Situation spezifisch sind, variieren können. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaftsvertreterin oder Ihren Gewerkschaftsvertreter.

Vollständige Arbeitslosigkeit

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Als Arbeitssuchende/r bei Forem registriert sein
  • Im Besitz einer Kontrollkarte sein
  • In Belgien gearbeitet haben
    • Während einer bestimmten Anzahl von Tagen mit abhängiger Beschäftigung
    • Innerhalb eines bestimmten Zeitraums
  • Aus Gründen, die Sie nicht zu verantworten haben, von der Arbeit und der Bezahlung ausgeschlossen werden
  • Auf dem Arbeitsmarkt verfügbar und arbeitsfähig sein
  • Sich mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Belgien aufhalten

+ Infos auf der ONEM-Website.

Noch eine Frage?

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